Teilverkauf einer Immobilie - was bedeutet das?
Die Grundidee besteht darin, eine vorhandene Immobilie teilweise in freie Liquidität umzuwandeln. Dies geschieht durch einen Teilverkauf in der Weise, dass zugunsten des Teilverkäufers ein sogenanntes Nießbrauchsrecht im Grundbuch bestellt wird, wodurch dieser weiterhin zu 100 % wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie bleibt und diese also nach Belieben weiterhin nutzen kann.
Es gibt zahlreiche Anbieter am Markt, die als potentielle Teilkäufer in Betracht kommen. Verbreitet sind Teilverkaufsanteile von bis zu 50 % der Immobilie, in der Regel ist auch eine Mindestaus-zahlungssumme erforderlich, etwa in Höhe von EUR 100.000.
Wie läuft ein solcher Teilverkauf ab?
Man verständigt sich auf einen unabhängigen und zertifizierten Gutachter, der die Immobilie aktuell bewertet. Der so ermittelte Verkehrswert bildet sodann die Grundlage für den Immobilien-Teilverkauf.
Für das im Grundbuch eingetragene Nießbrauchsrecht wird zudem eine monatliche Nutzungsgebühr vereinbart, ähnlich einer anteiligen Miete.
Ein Rückkauf des verkauften Anteils durch den Teilverkäufer oder dessen Erben bleibt gemeinhin zum aktuellen Verkehrswert ebenso möglich wie ein Gesamtverkauf an Dritte.
Sind unerwartete Probleme möglich?
Das Konzept ist also im Grunde denkbar einfach. Die Tücken liegen aber naturgemäß im Detail, etwa bei der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des den Verbleib in der Immobilie ermöglichenden Nießbrauchs. Solange dessen Tragweite nicht grundlegend und vollständig erfasst ist, sollte unbedingt fachkundige rechtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Auch eine grundsätzliche Prüfung des Vertragswerkes aus Verkäufersicht ist ausgesprochen ratsam, ungeachtet des Umstandes, dass dieses letztlich von einem Notar erstellt sein wird. Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist in jeder Konstellation auch für beide Vertragsparteien sinnvoll.